Sonstiges

Anmeldung einer Verbrennung pflanzlicher Abfälle

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (z. B. Heckenschnitt) hat ausschließlich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 zu erfolgen  und ist bei der Stadtverwaltung Allendorf (Lumda) anzumelden.

Nach der Verordnung dürfen pflanzliche Abfälle nicht auf Grundstücken innerhalb der Ortslage verbrannt werden. Die zur Verbrennung kommenden pflanzlichen Abfälle sollen so trocken sein, dass eine möglichst geringe Rauchentwicklung auftritt. Durch die Rauchentwicklung darf keine Belästigung für die Allgemeinheit auftreten. Zudem ist das Feuer ständig –bis zum Erlöschen– zu beaufsichtigen.

Weiterhin ist eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle nur montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zulässig.

Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist mindestens 2 Werktage vor dem Termin schriftlich unter Verwendung  eines Vordruckes bei der Stadtverwaltung, Bürgerbüro, anzumelden. Die Anmeldung ist von der verantwortlichen Person zu unterschreiben. Telefonische Anmeldungen können nicht mehr entgegengenommen werden.

Die Vordrucke für die Anmeldung sind im Bürgerbüro erhältlich.

Anmeldebogen und Merkblatt (Download als PDF finden Sie  hier (120 KB))

Die ausgefüllten Anmeldungen können entweder im Bürgerbüro abgegeben, per Fax an 06407/9112- 40 oder eingescannt und per e-mail an  ordnungsamt[at]allendorf-lda.de gesendet werden.

Die Anmeldung einer Verbrennung stellt  keine Genehmigung dar.
Weiterhin kann durch die Anmeldung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass nach  einer Alarmierung ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt.
Sollte dies eintreten, ist der Einsatz für die verantwortliche Person nicht kostenpflichtig, wenn die Verbrennung gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen erfolgt und die Verbrennung angemeldet wurde. Die näheren Bestimmungen der Verordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle sind auf der Anmeldung genannt, deren Kenntnisnahme und Beachtung durch die verantwortliche Person durch Unterschrift zu bestätigen ist.

Sollte die Verbrennung pflanzlicher Abfälle entgegen der Verordnung durchgeführt werden und einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verursachen, führt dies zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz für die verantwortliche Person.

Um Beachtung wird gebeten.

Ihr Ordnungsamt