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Bauleitplanung

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Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Stadtteil Allendorf (Lumda) Bebauungsplan „Auf der Lohkaute“ 1. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Lohkaute“ 1. Änderung beschlossen.

Planziel ist die Ausweisung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nördlich oberhalb der Bebauung Ahornweg, um die bebauten Grundstücke vor Erosionsschäden nach Starkregenereignissen zu schützen und den derzeitigen Ortsrand i.S. einer Förderung der Biotopvielfalt aufzuwerten. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgend abgebildeten Karte zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht kann in der Zeit von

Montag, 09.12.2024 bis einschl. Freitag, 10.01.2025

kann  hier! (13.9 MB) eingesehen werden. Die Unterlagen liegen zudem im Rathaus Allendorf (Lumda), Bauamt, Zimmer 2, Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda) während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu Einsichtnahme aus.

Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Stellungnahmen werden erbeten an f.jung@allendorf-lda.de bzw. mittels Briefpost an den Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda), Bahnhofstraße 14, 35469 Allendorf (Lumda). Sie können während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Der  Umweltbericht (3.7 MB) betrachtet insbesondere die umweltrelevanten Schutzgüter:

-      Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung

-      Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für das Lokal- bzw. Kleinklima

-      Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen mit Artenlisten.

-      Tiere und Pflanzen: Beschreibung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange

-      Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt

-      Schutzgebiete 

-      Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

-      Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe

Hinzu kommen Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich und zur Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring).

Die umweltrelevanten Stellungnahmen finden Sie  hier! (876 KB)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere die Belange Naturschutz und Landschaftspflege sowie Wasser und Bodenschutz. Alle im Rahmen dieser Beteiligungsschritte eingegangenen Stellungnahmen werden mit ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens betraut wurde. Die Belange der Datenschutzgrundverordnung werden gewahrt.

Allendorf (Lumda), 05.12.2024

Der Magistrat

Sebastian Schwarz, Bürgermeister

 

Den Bebauungsplan Nr. 38 „Auf der Lohkaute“ 1. Änderung finden Sie  hier! (694 KB)

Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Stadtteil Climbach Bebauungsplan „PV-Park Climbach“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 25.06.2024 den Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan PV-Park-Climbach und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Allgemeines Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer PV-Anlage.

Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgend abgebildeten Karte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. 

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Park Climbach“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

(2)  Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: 44 tlw., 63 tlw., 119 tlw., 120, 127 tlw., 136-147, 175 tlw., jeweils Flur 2 der Gemarkung Climbach sowie das Flurstück 6 tlw. der Flur 24 in der Gemarkung Allendorf (Lumda) und die Flurstücke 1/3, 1/6, 5 tlw. der Flur 25 in der Gemarkung Allendorf (Lumda). Das Planungsgebiet liegt südwestlich der Ortslage Climbach.

(3)  Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes i.S.d. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen (Photovoltaik-Freiflächenanlagen). Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare Solarenergie aufzubauen und die regionale Versorgung zu sichern. Die Schaffung von Bauplanungsrecht wird für dieses Vorhaben aufgrund des fehlenden Privilegierungstatbestandes des § 35 BauGB für einen Solarpark notwendig. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4)  Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(5)  Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung erfordern eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB, in der die Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan bzw. FNP-Änderung zu integrieren.

(6)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt und durch Auslegung der Unterlagen in der Verwaltung durchgeführt. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

(7)  Die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

Den Plan finden Sie  hier! (246 KB)

Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt 1. Änderung des Bebauungsplanes „Löhrbachsgraben“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 25.06.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Löhrbachsgraben“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

Allgemeines Planziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung eines Netto-Marktes sowie eines Fachmarktes im westlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der in diesem Bereich bisher ein Gewerbgebiet i.S.d. § 8 BauNVO ausweist. Es erfolgt daher die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ sowie die Sicherung der dazugehörigen Erschließung

Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgend abgebildeten Karte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Den Plan finden Sie  hier (411 KB)!

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

 

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Löhrbachsgraben“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich.

 

(2)  Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Allendorf a. d. Lumda werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 33-37, 69/1 tlw., 245/1 tlw., 246/2 tlw., jeweils Flur 3. Das Plangebiet liegt somit westlich der Straße „Am Gewerbepark“ und des Löhrbachgrabens und nördlich des EDEKA-Marktes sowie der Landstraße L3146.

 

(3)  Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedelung eines Netto-Marktes sowie eines Fachmarktes im westlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der in diesem Bereich bisher ein Gewerbgebiet i.S.d. § 8 BauNVO ausweist. Es erfolgt daher die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ sowie die Sicherung der dazugehörigen Erschließung. Aufgrund der Überplanung derzeitig noch landwirtschaftlich genutzter Flächen sind die Belange von Natur und Landschaft besonders zu würdigen und somit gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Das bestehende Bauplanungsrecht wird bei der Bewertung mitberücksichtigt, sodass eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Die Planziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

(4)  Der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

(5)  Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung erfordern eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB, in der die Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan bzw. FNP-Änderung zu integrieren.

 

(6)  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt und durch Auslegung der Unterlagen in der Verwaltung durchgeführt. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

(7)  Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda), Kernstadt

1. Änderung des Bebauungsplanes „Löhrbachsgraben“ und Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte zum räumlichen Geltungsbereich

Bauleitplanung der Stadt Allendorf (Lumda) Bebauungsplan „Hinter dem Löhrbachsgraben“ und Änderung des FNP in diesem Bereich gemäß § 2 Abs.1 Bau GB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Allendorf (Lumda) hat in ihrer Sitzung am 06.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Löhrbachsgraben“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Allgemeines Planziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Erweiterung der südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Misch- und Gewerbegebiete. Außerdem ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf für öffentliche Veranstaltungen und Einrichtungen geplant.

Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgend abgebildeten Karte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. 

Der Magistrat der Stadt Allendorf (Lumda)

 

Den Plan finden Sie  hier! (494 KB)

Neuregelung des ausgleichsbezogenen Geltungsbereichs für die B-Pläne Nr. 23, Nr. 24 und die Abrundungssatzung Sandkaute

Die Neuregelung des ausgleichsbezogenen Geltungsbereichs für die B-Pläne Nr. 23, Nr. 24 und die Abrundungssatzung Sandkaute finden Sie  hier (431 KB)!