Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern ist verboten

Nach § 23 Abs.1 der Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altenheimen sowie Reet-und Fachwerkhäusern verboten.

Als bundesrechtliche Verordnung gilt dieses Verbot unmittelbar in allen deutschen Städten und Gemeinden.

Für Allendorf (Lumda) bedeutet das in der Praxis, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern im historischen Altstadtbereich und in der Nähe von Fachwerkhäusern und sonst leicht brennbaren Gebäuden verboten ist.
Auf geeignet erscheinenden Freiflächen ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu allen Arten von Gebäuden einzuhalten.

Feuerwerkskörper dürfen zwar gekauft, aber nicht überall gezündet werden.

Wir bitten ausdrücklich um Beachtung, um unnötige und vermeidbare Schäden zu verhindern.

Verstöße gegen die gültige Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Schwarz,
Bürgermeister der Stadt Allendorf (Lumda) als Ordnungsbehörde