Gestaltung von Urnenrasengräbern

Aufgrund Beschwerden seitens der Bevölkerung hat die Friedhofverwaltung festgestellt, dass Urnenrasengräber wieder vermehrt mit Grabschmuck versehen werden.

Urnenrasengräber sind gem. § 36 Abs. 1 der Friedhofsordnung der Stadt Allendorf (Lumda) für die Bepflanzung und Instandhaltung ausgenommen, damit die Rasenpflege ungehindert vorgenommen werden kann.

Wir fordern die Nutzungsberechtigten daher auf, den auf den Urnenrasengräbern abgelegten Grabschmuck bis spätestens Donnerstag, 01. August 2024 zu entfernen und zukünftig keinen Grabschmuck mehr dort abzulegen.

Grabschmuck, der sich nach diesem Datum auf den Urnenrasengräbern befindet, wird von der Friedhofsverwaltung entsorgt.

Wir bitten um Beachtung!