Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ausgestellt Ausweise, die noch bis ins Jahr 2024 gültig sind, können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Grundsätzlich benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland immer ein eigenes Dokument. Ab 2024 kann das nur noch ein Personalausweis oder Reisepass sein. Für Kinder (ab Säuglingsalter) können bei Reisen innerhalb der Europäischen Union Personalausweise beantragt werden. Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union (auch Großbritannien) benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, ob ihr Reiseziel einen Reisepass verlangt oder ein Personalausweis für Ihr Kind ausreicht. Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, Reise- und Sicherheitshinweisen unter  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Die Gültigkeitsdauer dieser Dokumente liegt bei Kindern genauso wie bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen unter 24 Jahre bei sechs Jahren.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Im Gegensatz zu den bisherigen Kinderreisepässen nimmt die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen deutlich mehr Zeit in Anspruch, da diese in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Bei Personalausweisen muss mit einer Bearbeitungszeit von 3-4 Wochen und bei Reisepässen von 6-7 Wochen gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums:  www.bmi.bund.de

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter 06407/9112-37 oder 06407/9112-44 gerne zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro